Sie sind als Erbe von der ADD HOLSTEIN Erbenermittlung kontaktiert worden?
Unsere Arbeit für Erbinnen und Erben
Unser Hauptaufgabenbiet ist das Auffinden von Erbinnen und Erben. Über die Jahre hat sich unser Team ein umfangreiches Wissen im Bereich der genealogischen Recherchen erarbeitet, sodass wir Sie als Erbin oder Erbe nach aufwändigen Recherchen ausfindig machen konnten. Hierfür haben wir Kirchenmatriken gelesen, Archive besucht und manchmal sogar alte Grabsteine entziffert.
Eine Kontaktaufnahme durch uns erfolgt für fast alle Personen sehr überraschend, weswegen wir nachstehend die häufigsten Fragen, die uns im Zusammenhang mit unserer Arbeit gestellt werden, beantworten möchten. Falls Sie noch weitere Fragen haben, treten Sie gerne telefonisch oder per E-Mail mit uns in Kontakt. Wir haben außerdem Informationen darüber zusammengestellt, wie Erbenermittlungsbüros arbeiten.
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Wenn Sie von uns Post erhalten haben, bedeutet dies im Regelfall, dass wir Sie als erbberechtigte Person ermittelt haben und ein meist entfernter Verwandter von Ihnen verstorben ist. Vermutlich sind Sie in dieser Verlassenschaft jedoch nicht die einzige Erbin oder der einzige Erbe, sondern es gibt noch weitere erbberechtigte Personen.
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Verlassenschaften werden in Österreich von Notarien bzw. Notarinnen in ihrer Rolle als Gerichtskommissäre abgewickelt. Vielfach haben diese jedoch weder die zeitlichen noch technischen Möglichkeiten, sich selbst mit der Erbensuche zu beschäftigen. Die Suche nach erbberechtigen Personen erfordert umfangreiches genealogisches Wissen und dauert in manchen Fällen Jahre. Kommen Gerichtskommissäre bei der Suche nach den Erben selbst nicht weiter, haben sie die Möglichkeit, professionelle Erbenermittlerinnen bzw. Erbenermittler einzuschalten.
Außerdem weisen wir darauf hin, dass nicht alle von uns bearbeiteten Fälle in Österreich anhängig sind. Wir sind auch auf internationale Recherchen spezialisiert und bearbeiten insbesondere viele Fälle aus den USA sowie auch aus Deutschland.
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Professionelle Erbenermittlungsbüros werden für die Suche zunächst nicht bezahlt – weder aus der Verlassenschaft noch vom Gericht. Daher schließen wir mit den Erbinnen und Erben selbst eine Vereinbarung über unser Honorar. Dieses Honorar, das sich prozentual am tatsächlich ausbezahlten Erbanteil bemisst, muss aber nur und erst dann bezahlt werden, wenn Ihr Erbteil an Sie zur Auszahlung kommt.
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Nein, wenn Sie mit uns eine Vereinbarung schließen, übernehmen wir alle Kosten für Sie. Dies umfasst die Kosten für die Beschaffung aller Urkunden, allfällige Übersetzungen sowie die Kosten der anwaltlichen Vertretung im Verlassenschaftsverfahren. Unser Honorar wird erst bei Auszahlung Ihres Erbteils an Sie bei der Auszahlung abgezogen. Sie müssen also nie aktiv Zahlungen an uns leisten.
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International üblich sind Erbenermittlerhonorare bis 33%. In den meisten Fällen hätten die Erbinnen und Erben nie von ihrem Erbanspruch erfahren und hätten Schwierigkeiten, diesen mit Urkunden und weiteren Dokumenten zu belegen. Das Kostenrisiko liegt ausschließlich beim Erbenermittlungsbüro. Sollten Sie keinen Erbteil erhalten, so erhalten auch wir keine Entlohnung für unsere Arbeit.
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Wenn Sie Post von uns erhalten, haben wir bereits den wichtigsten Teil unserer Arbeit abgeschlossen: wir haben Sie als Erbin bzw. Erben identifiziert. Unsere Arbeit umschließt jedoch noch weitere Punkte:
Es ist erforderlich, alle erbberechtigten Personen zu ermitteln um die jeweilige Erbquote berechnen zu können.
Wir bestellen alle Urkunden (Geburts-. Heirats-, Sterbeurkunden, alte Einantwortungsbeschlüsse, Pflegschaftsakten etc.) die Ihr Erbrecht belegen. Gegebenenfalls kümmern wir uns auch um Übersetzungen von Urkunden ins Deutsche oder um Transkriptionen von Urkunden in Kurrentschrift.
Sobald uns alle erforderlichen Urkunden vorliegen, übermitteln wir diese zusammen mit einem Stammbaum an das jeweilige Notariat. Die Notariate prüfen die von uns eingereichten Unterlagen sehr genau. Wir bemühen uns, Sie über den aktuellen Bearbeitungsstatus auf dem Laufenden zu halten.
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Wir sind uns darüber im Klaren, dass eine Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit einer Erbschaft Skepsis hervorruft. Es ist uns daher wichtig, unsere Arbeit so transparent wie möglich zu kommunizieren. Lernen Sie uns gerne näher kennen, indem Sie auf „Team“ klicken. Sie haben auch die Möglichkeit, uns in unseren Büros in Innsbruck, Berlin oder Köln persönlich zu besuchen. Auch können Sie gerne anwaltlichen Rat einholen. Für Gespräche stehen wir gerne zur Verfügung.
Zudem verweisen wir auf unser Partnerunternehmen ADD Associés, eines der weltweit bekanntesten und renommiertesten Erbenermittlungsunternehmen.
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Es kann vorkommen, dass bereits bekannte Erben Hilfe bei der Recherche nach weiteren erbberechtigten Personen oder bei Urkundenbeschaffungen benötigen.
Es ist notwendig, dass alle Erbinnen und Erben bekannt sind, damit die jeweiligen Erbquoten korrekt berechnet werden können. Falls es sich bei der verstorbenen Person um eine Cousine oder einen Cousin handelt, so sind Sie als erbberechtigte Person gar nicht mit allen anderen erbberechtigten Personen verwandt und kennen diese womöglich nicht.
Auch in Grundbuchsbereinigungen kann es vorkommen, dass die Eigentümerin oder der Eigentümer bereits verstorben ist und die Erbfolge geklärt werden muss.
Gerne helfen wir auch in derartigen Fällen weiter. Für die Besprechung von Details nehmen Sie bitte persönlich Kontakt mit uns auf.