Erbenermittlung für Institutionen und Privatpersonen
Erbenermittlung zielt darauf ab, in ungeklärten Verlassenschaftssachen alle Erbinnen und Erben ausfindig zu machen. Die verstorbenen Personen sind zumeist innerhalb der letzten fünf Jahre verstorben.
Sollten Sie jedoch in einem anderen Bereich tätig sein, der auch die professionelle Ermittlung von Erbinnen und Erben erfordert, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail.
Falls Sie uns als Erbin oder Erbe oder uns als Gerichtskommissär oder Verlassenschaftskurator beauftragen wollen, finden Sie auf unserer Website ergänzende Informationen.
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Neben der Sicherung des Nachlasses beinhaltet die Tätigkeit einer in Deutschland bestallten Nachlasspflegerin oder eines Nachlasspflegers auch die Identifizierung unbekannter erbberechtigter Personen. Wir als österreichisches Unternehmen stehen gerne auch für Recherchen in und um Österreich zur Verfügung. Unsere zwei Genealoginnen recherchieren seit vielen Jahren auch in deutschen Nachlassangelegenheiten.
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Gerne helfen wir bei der Recherche Ihres Familienstammbaums und bei der Beschaffung sowie Übersetzung und Transkription von Urkunden. Für ein unverbindliches Angebot kontaktieren Sie uns.
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Unsere Mitarbeiterinnen in Österreich und Deutschland haben umfangreiche Erfahrung bei der internationalen Ermittlung von Anspruchsberechtigten in Bezug auf Versicherungen und nachrichtenlose bzw. inaktive Konten. Wir helfen Ihnen gerne, Vermögenswerte den Anspruchsinhabern selbst oder deren Erbinnen und Erben zuzuführen.
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Erbenermittlungsbüros helfen auch dann, wenn Erbengemeinschaften Immobilien oder Liegenschaften verkaufen möchten. Um eine Liegenschaft zu verkaufen, bedarf es meist der Zustimmung aller Eigentümerinnen und Eigentümer. Wir helfen Ihnen dabei, alle im Grundbuch stehenden Personen oder deren Erbinnen und Erben zu finden.