ADD HOLSTEIN Erbenermittlung in Österreich
Die ADD HOLSTEIN Erbenermittlung ist ein junges, modernes Unternehmen und ermittelt weltweit unbekannte Erbinnen und Erben. Wir unterstützen alle Personen und Institutionen, die auf der Suche nach anspruchsberechtigten Erben sind. Die ADD HOLSTEIN Erbenermittlung ist auch in Deutschland mit Büros in Berlin und Köln vertreten. Wir sind darüber hinaus Teil eines internationalen Unternehmensnetzwerkes mit weltweit 33 Standorten.
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Weitere Informationen und Antworten
auf alle Fragen zur Erbenermittlung
Wer wir sind
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ADD HOLSTEIN Erbenermittlung verfügen über jahrzehntelange berufliche Praxis bei der Ermittlung unbekannter Erben. Der Hauptsitz unserer österreichischen GmbH befindet sich in Innsbruck, mitten in den Alpen. Der Hauptsitz der ADD HOLSTEIN Erbenermittlung GmbH in Deutschland ist in Berlin. Zudem sind wir mit erfahrenen Erbenermittlern in Köln für Sie vor Ort. Lernen Sie uns gerne persönlich kennen.
Haben Sie Post von uns erhalten?
Wenn Sie als Erbin oder Erbe von uns Post oder einen Anruf erhalten haben, ist dies oftmals sehr unerwartet und Sie werden zu Recht viele Fragen haben. Wir möchten diese möglichst transparent beantworten – hier auf der Website oder gerne auch in einem persönlichen Gespräch. Hierzu laden wir Sie herzlich ein, uns an unseren Standorten in Innsbruck, Berlin oder Köln zu besuchen.
Internationale Erbenermittlung
Unsere Mitarbeiterinnen verfügen über umfangreiche Erfahrung im Bereich der internationalen Erbenermittlung. Dank unseres über die Jahre erworbenen Wissens können wir Recherchen in fast jedem Land durchführen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Unterstützung bei internationalen Recherchen oder Urkundenbeschaffungen benötigen.
Erbenermittlungsbüros und ihre Arbeit
Von einem Erbenermittlungsbüro kontaktiert zu werden, ist für die meisten Personen sehr überraschend. Aus diesem Grund sind wir es gewohnt, viele Fragen zu unserer Arbeit zu beantworten. Wir haben nachfolgend einige Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengestellt.
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Gewerbliche Erbenermittlung gibt es bereits seit über 100 Jahren. Erbenermittlerinnen und Erbenermittler kommen zum Einsatz, wenn ein Nachlass vorhanden ist, aber die erbbrechtigten Personen unbekannt sind. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn kein Testament vorhanden ist und keine nahen Verwandten bekannt sind.
Meist bearbeiten wir Fälle erst ab einer Verlassenschaftshöhe von mehreren tausend Euro. Leider ist es bei niedrigeren Beträgen oft unmöglich, eine umfangreiche Ermittlung durchzuführen.
Überschuldete Verlassenschaften werden von uns grundsätzlich nicht bearbeitet.
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Wir führen umfangreiche Recherchen in Archiven, Friedhöfen, Kirchen und genealogischen Datenbanken nach den nächsten lebenden Verwandten der Erblasserin bzw. des Erblassers durch. Unser Ziel ist es, sämtliche Erbinnen und Erben zu finden. Selten handelt es sich um nur eine einzelne erbberechtigte Person. In Europa wurden viele Dokumente durch Kriege zerstört und die Schicksale vieler Personen sind infolgedessen sehr schwer aufzuklären.
Die Recherche nach erbberechtigten Personen ist daher nur mit viel Spezialwissen und umfangreicher Erfahrung möglich. Dennoch dauern unsere Ermittlungen oft mehrere Jahre, da alle Verwandtschaftsbeziehungen mit Dokumenten belegt werden müssen.
Recherchen oder Urkundenbestellungen sind oftmals im Ausland erforderlich . Hier verfügen wir über ein umfangreiches, weltweites Netzwerk an Korrespondenten.
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In viele Fälle sind Recherchen nur in Österreich nicht ausreichend, um alle erbberechtigten Personen zu finden. Aus diesem Grund verfügen wir über ein großes internationales Netzwerk an Partnerbüros. Unsere Kolleginnen und Kollegen vor Ort sind darauf spezialisiert, in ihrem jeweiligen Land in Archiven zu suchen und Verwandtschaftsverhältnisse zu rekonstruieren und mit Urkunden zu belegen. Da infolge von Kriegen viele Urkunden vernichtet wurden, müssen sie hierbei auch auf sogenannte Sekundärbelege wie Kirchen- oder Grundbücher zurückgreifen. Diese internationalen Recherchen sind für unsere Arbeit unverzichtbar.
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Erbberechtigt sind in der Regel die lebenden Nachkommen der Großeltern oder, in manchen Ländern, der Urgroßeltern der Erblasserin bzw. des Erblassers. Es ist unsere Aufgabe, uns in aufwändigen Archiv- und Datenbankrecherchen von Urkunde zu Urkunde vorzuarbeiten, bis wir den Familienstammbaum rekonstruieren können. Durch Recherchen in Einwohnermelde- und Standesämtern eruieren wir dann, oftmals nach monatelangen Bemühungen, die Kontaktdaten der erbberechtigten Personen. In vielen Fällen ist diesen die Person der Erblasserin bzw. des Erblassers nicht bekannt.
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Erbenermittlungsbüros investieren sehr viel Zeit und hohen Aufwand in die Recherche der jeweiligen Verwandtschaftsverhältnisse. Um eine angemessene Bezahlung für unsere Arbeit zu erhalten, schließen wir mit den von uns gefundenen Erbinnen und Erben eine Honorarvereinbarung ab, wonach uns im Erfolgsfall ein gewisser Prozentsatz des jeweiligen Erbteils als Erfolgshonorar zusteht. Dieses Honorar erhalten wir selbstverständlich nur dann, wenn es uns gelingt, Ihren Anspruch für Sie durchzusetzen. Wir tragen das gesamte wirtschaftliche Risiko. Sollte uns die Durchsetzung Ihrer Ansprüche nicht gelingen, so erhalten wir auch kein Honorar für unsere Arbeit.
Wir arbeiten für…
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Erbinnen und Erben
Ziel unserer Recherchen ist es stets, alle Erbinnen und Erben zu finden.
Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.
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Institutionen und private Auftraggeber
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Hilfe bei der Erbenermitlung benötigen.
Wir arbeiten für Notariate, gesetzliche Vertreter, Anwälte, Banken, Versicherungen, Immobilienunternehmen oder Energieunternehmen.
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören
Wir stehen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügen, sollten Sie Fragen zum Thema Erbenermittlung haben. Gerne helfen wir auch bei der Suche nach unbekannten Erbinnen und Erben. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.